Monitoring zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie
Zweiter Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Seit Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen des Anordnungsmodells Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig abrechnen. Der zweite Monitoringbericht im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) dokumentiert die Entwicklung der OKP-Kosten für psychologische Psychotherapie zwischen 2021 und 2024 auf Basis aktueller Abrechnungsdaten. Zudem werden Faktoren in Bezug auf die Kostenentwicklung, wie Tarif und demografische Entwicklung, untersucht. Der Bericht stellt damit eine faktenbasierte Grundlage für die weitere Beobachtung des Systemwechsels dar.
Tuch, A., Fischer, F.B. & Jörg, R. (2025). Monitoring zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Zweiter Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) (Obsan Bericht 07/2025). Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium.