In Schweizer Psychiatrien kam es 2016 zu 14'580 Einweisungen gegen den Willen der betroffenen Person. Eine solche fürsorgerische Unterbringung (FU) kann als letztes mögliches Mittel eingesetzt werden, wenn eine psychische Störung, eine geistige Behinderung oder eine schwere Verwahrlosung vorliegt und die notwendige Behandlung nicht anders erfolgen kann.

Betroffen sind vor allem Personen im mittleren Lebensalter mit Schizophrenie, Affektiven Störungen und Alkoholerkrankungen. Es existieren deutliche Unterschiede zwischen den kantonalen FU-Raten. Dies zeigt die vorliegende Studie, welche auf die Fälle aus dem Jahr 2016, die kantonalen Unterschiede, die zeitliche Entwicklung und den internationalen Vergleich eingeht.

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Publication date
Editor
Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan)
Authors
Daniela Schuler, Alexandre Tuch, Claudio Peter
Publication place
Neuchâtel
Pages
8
Order number
1033-1802
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