Abgrenzung der Versorgungsbereiche
Zur Unterscheidung der Versorgungsbereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie werden die Fälle der Medizinischen Statistik (MS) anhand des Spitaltyps gemäss Krankenhaustypologie, der Hauptkostenstelle (Variable 1.4.V01) und dem Abrechnungstarif (Variable 4.8.V01) abgegrenzt:
- In einem ersten Schritt erfolgt auf Basis der Hauptkostenstelle eine Zuweisung zur Psychiatrie (M500) bzw. zur Rehabilitation (M950).
- Unter den übrigen Fällen werden in einem zweiten Schritt anhand des Spitaltyps weitere Psychiatrie- (K211, K212) bzw. Rehabilitationsfälle (K221) identifiziert.
- Fälle in geriatrischen Spezialkliniken (K234) bzw. Fälle der Hauptkostenstelle Geriatrie (M900) werden anschliessend auf Basis des Abrechnungstarifs der Akutsomatik oder der Rehabilitation zugewiesen (Schritt 3).
- Fälle, die in den vorgängigen Schritten (1–3) keinem Versorgungsbereich zugewiesenen wurden, werden der Akutsomatik zugeteilt (Schritt 4).
- In einem fünften Schritt werden bei einzelnen Spitälern Anpassungen hinsichtlich der Abgrenzung vorgenommen, die sich auf die Ergebnisse der Datenplausibilisierung, Erfahrungen des Obsan aus früheren Studien sowie Abklärungen bei den zuständigen Kantonen stützen und in einem zentralen System (ObsanSITE) dokumentiert sind.
Der Abrechnungstarif (Schritt 3) wird erst seit Einführung der Fallpauschalen (SwissDRG) in der Akutsomatik 2012 für die Abgrenzung der Versorgungsbereiche berücksichtigt. Vor dem Datenjahr 2012 werden Fälle der Hauptkostenstelle M900 sowie Fälle in geriatrischen Spezialkliniken (Spitaltyp K234) der Rehabilitation zugeordnet. Auch die manuellen, spitalspezifischen Anpassungen gemäss Schritt 5 erfolgen erst ab Datenjahr 2012.
Folgende Definitionen werden angewendet:
Akutsomatik | Psychiatrie | Rehabilitation | |
---|---|---|---|
Statistikfall 1) | A | A, C | A, C |
Hauptkostenstelle (HKST) 2) | Übrige | M500 | M950 |
Spitaltyp gemäss Krankenhaustypologie 3) | Übrige | K211, K212 | K221 |
Abrechnungstarif 4) in Komb. mit HKST M900 | M900 & Tarif = SwissDRG | M900 & Tarif ≠ SwissDRG | |
Abrechnungstarif 4) in Komb. mit Spitaltyp K234 | K234 & Tarif = SwissDRG | K234 & Tarif ≠ SwissDRG | |
Spital- und Standortspezifische Anpassungen | ja | ja | ja |
1) A: Austritt zwischen dem 1.1. und dem 31.12.; C: Eintritt vor dem 1.1. und Behandlung, die sich nach dem 31.12. fortsetzt 2) M500 = Psychiatrie und Psychotherapie; M900 = Geriatrie; M950 = Physikalische Medizin und Rehabilitation 3) K21 = Psychiatrische Kliniken; K221 = Rehabilitationskliniken; K234 = Geriatrische Kliniken 4) Abrechnungstarif: 1 = Behandlungsfall wurde über SwissDRG abgerechnet |
Falldefinition
Ein Fall entspricht grundsätzlich einer Hospitalisierung. Dabei werden alle Fälle berücksichtigt, welche während eines Jahres aus dem Spital entlassen werden (A-Fälle). In der Psychiatrie und Rehabilitation werden zusätzlich Fälle, die das gesamte Jahr in der Klinik verbringen (C-Fälle), berücksichtigt.
Die Fälle werden in der Akutsomatik ab 2012 mit der Einführung der SwissDRG sowie in der Psychiatrie ab 2018 mit der Einführung von TARPSY neu definiert: Fälle, die unter bestimmten Bedingungen innerhalb von 18 Tagen wieder hospitalisiert wurden, werden neu unter derselben Fallnummer zusammengeführt. Somit kann ein Fall auch aus mehreren einzelnen Hospitalisierungen bestehen.