Für sechs Gruppen von chirurgischen Leistungen besteht neu die Verpflichtung, sie ambulant durchzuführen. Die entsprechende Änderung der Verordnung über die Leistungen der Pflegeversicherung (KLV) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Das Bulletin analysiert die Situation in den Kantonen vor Inkrafttreten der Änderung und schafft somit die Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt deren Wirkung messen zu können.

Diese Publikation zeigt, dass für die in der KLV genannten chirurgischen Leistungen in den meisten Kantonen bereits mehr als 50% der Eingriffe ambulant durchgeführt werden. Es besteht jedoch in allen Kantonen weiterhin ein hohes Verlagerungspotenzial vom stationären in den ambulanten Bereich.

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Additional Informations

Publication date
Editor
Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan)
Authors
Sacha Roth, Sonia Pellegrini
Publication place
Neuchâtel
Pages
8
Order number
1033-1901