Ambulant vor Stationär
Monitoring zur Einführung der Regelung der Kostenübernahme bei ausgewählten elektiven Eingriffen (gemäss Artikel 3c und Anhang 1a KLV). Kurzbericht im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Regelung, dass sechs Gruppen chirurgischer Eingriffe von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur noch ambulant vergütet werden, ausser es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Durchführung erfordern (Art. 3c und Anhang 1a, KLV). Das Monitoring der Auswirkungen dieser Regelung bestätigt nun, dass die Massnahmen des Bundes wie geplant Wirkung zeigen. Insbesondere zeigen sich eine deutliche Verminderung der Raten der stationären Eingriffe und der Kosten.

Die Indikatoren «Ambulant vor Stationär» zeigen die Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten.

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Publikation auf Französisch mit deutscher Zusammenfassung

Informazioni complementari

Data di pubblicazione
Editore
Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan)
Autori
Sacha Roth, Sonia Pellegrini
Località di publicazione
Neuchâtel
Pagine
28
ISBN
978-2-940670-10-9
Numero di ordinazione
874-2007
Osservazioni

Die Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.