Ambulant vor Stationär
Aktualisierung des Monitorings zur Einführung der Regelung der Kostenübernahme bei ausgewählten elektiven Eingriffen (gemäss Artikel 3c und Anhang 1a KLV) für das Jahr 2020. Kurzbericht im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Bestätigung des Effekts der neuen Regelung: Im Jahr 2020 hat die Verschiebung von sechs Gruppen chirurgischer Eingriffe aus dem stationären in den ambulanten Bereich wie schon 2019 eine Verminderung der stationären Eingriffe und eine Kostensenkung zur Folge.
Seit dem 1. Januar 2019 werden sechs Gruppen chirurgischer Eingriffe von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur noch ambulant vergütet, ausser es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Durchführung erfordern (Art. 3c und Anhang 1a, KLV). Das Monitoring der Auswirkungen bestätigt nun auch für das zweite Jahr, dass die Massnahmen des Bundes Wirkung zeigen.
Die Indikatoren «Ambulant vor Stationär» zeigen die Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten.
Informazioni complementari
Die Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.