Definition der Dimensionen MZMV

Bestimmung Dimensionen

Datenquelle: Mikrozensus Mobilität und Verkehr (MZMV)

Sprachregion (Sprache der Wohngemeinde)

Französisch/Italienisch vs. Deutsch/Romanisch
Die Zuordnung der Gemeinden zu einer Sprachregion basiert auf dem Dokument des Bundesamtes für Statistik BFS "Die Raumgliederungen der Schweiz" (Stand 1.1.2015). Ausschlaggebend ist immer die Mehrheitssprache der Gemeinde selbst und nicht jene des Kantons, in der sie liegt. Die italienische und die rätoromanische Sprachregion werden aus Gründen der Strichprobengrösse nicht separat betrachtet, sondern zur französischsprachigen bzw. deutschsprachigen Schweiz gezählt.

Wohnregion

Die Wohnregionen wurden im mit der Aktualisierung im Jahr 2023 überarbeitet und der Stadt/Land-Typologie des BFS (2017) angepasst. Sie wurden rückwirkend bis 2005 neu berechnet.

  • Städtische Gemeinden: Die städtischen Gemeinden erfüllen bestimmte Grösse- und Dichtekriterien hinsichtlich Einwohner/innen, Arbeitsplätzen und Logiernächten. Sie bilden meist die Kerne von Agglomerationen, können aber auch ausserhalb derselben liegen.

  • Intermediäre Gemeinden: Zu den intermediären Gemeinden zählen die periurbanen Gemeinden hoher und mittlerer Dichte, aber auch die ländlichen Zentrumsgemeinden. Die periurbanen Gemeinden zeichnen sich durch ein hohes Mass an Pendlerbewegungen in Richtung der städtischen Gemeinden aus.

  • Ländliche Gemeinden: Ländliche Gemeinden liegen hinsichtlich Anzahl und Dichte an Einwohner/innen und Arbeitsplätzen unterhalb bestimmter Schwellenwerte.

Bildungsniveau  

Obligatorische Schule vs. Sekundarstufe II vs. Tertiärstufe

  • Obligatorische Schule
    - obligatorische Schule nicht besucht
    - obligatorische Schule nicht abgeschlossen (Unter diesen Personen können sich auch 15-Jährige befinden, die noch in der Schule sind.)
    - nur obligatorische Schule abgeschlossen 
  • Sekundarstufe II
    - 1-jährige Ausbildung: 10.Schuljahr/Berufswahlschule/Vorlehre/Sprachschule mit Zertifikat/Haushaltslehrjahr/Brückenangebote 
    - 2-jährige berufliche Grundbildung: eidg. Berufsattest (EBA), ehem. Anlehre 1-2 Jahre
    - 2-jährige Vollzeitberufsschule, Handelsschule
    - 2-3 jährige Ausbildung: allgemeinbildende Schule  (Diplommittelschule, Fachmittelschule FMS, Verwaltungsschule)
    - 3-4 jährige Berufslehre, duale berufliche Grundbildung  mit eidg. Fähigkeitszeugnis
    - 3-4 jährige Vollzeitberufsschule, Lehrwerkstätte, Handelsmittelschule
    - Lehrkräfte-Seminar (ehem. Lehrerseminar)
    - Gymnasiale Maturität
    - Berufs- oder Fachmaturität
     
  •  Tertiärstufe
    - Höhere Berufsbildung mit eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom (oder Meisterdiplom)
    - Höhere Fachschule (HF) für Technik (bzw. Technikerschule TS), HF für Wirtschaft (bzw. HKG) (2J. Voll- od. 3J. Teilzeit)
    - Höhere Fachschule HWV, HFG, HFS, Ingenieurschule HTL, (3J. Voll- od. 4J. Teilzeit)
    - Fachhochschule (FH), Pädagogische Hochschule (PH)- Universität, ETH

Body Mass Index (BMI)

Der BMI wird aufgrund der erfragten Körpergrösse ohne Schuhe und des Gewichts ohne Kleider berechnet. Bei schwangeren Frauen wird das Gewicht zu Beginn der Schwangerschaft erfragt.  BMI = Körpergewicht in kg / (Körpergrösse in m)2. Die Kategorien sind folgendermassen bestimmt: 

  • BMI < 18.5: untergewichtig
  • 18.5 ≤ BMI <25: normalgewichtig
  • 25 ≤ BMI < 30: übergewichtig
  • 30 ≤ BMI: adipös (stark übergewichtig) 

Nationalität  

Schweizer/in vs. Ausländer/in
Die Angaben zur Nationalität stammen aus den Einwohnerregistern.  

  • Schweizer/in: Zur Kategorie "Schweizer/in" gehören Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft, demnach auch eingebürgerte Personen.  
  • Ausländer/in: Die Kategorie "Ausländer/in" umfasst sämtliche ausländische Nationalitäten. Dabei handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe, die sowohl erst kürzlich in die Schweiz eingewanderte Personen enthalten kann, als auch nicht-eingebürgerte Ausländerinnen und Ausländer der zweiten oder dritten Generation, die schon lange in der Schweiz leben. Die Interpretation der Ausprägung „Ausland“ ist dementsprechend vorsichtig vorzunehmen.

Erwerbstätigkeit

Erwerbstätig vs. nicht erwerbstätig vs. Personen in Ausbildung 
Es wird die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz berücksichtigt.  

  • Erwerbstätig: Als erwerbstätig gilt eine Person, die in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet hat, trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz weiterhin eine Arbeitsstelle hatte oder die unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet hat.  
  • Personen in Ausbildung: Kinder/Jugendliche unter 15 Jahren, Lehrlinge und Personen ab 15 Jahren in Ausbildung aber mit einem Beschäftigungsgrad von <50%. 
  • Nicht erwerbstätig: Personen, welche weder erwerbstätig noch in Ausbildung sind. 

Dokument erstellt am 23.5.2018