Das Krankenversicherungsgesetz erlaubt seit 2006 Schweizer Patientinnen und Patienten Behandlungen im Rahmen von Pilotprojekten im grenznahen Ausland in Anspruch zu nehmen. Im Raum Basel/Lörrach wurde von 2007 bis 2009 erstmals ein entsprechendes Projekt durchgeführt, das für die Jahre 2010 bis 2014 und 2015 bis 2018 verlängert wurde in Erwartung einer definitiven Gesetzesänderung.
Der Evaluationsbericht der Phase II zeigt, dass sich die Zusammenarbeit im Projekt vor allem für Rehabilitationen von Schweizer Personen im Raum Lörrach bewährt hat. Nicht zu unterschätzen ist, dass ein Grossteil der grenzüberschreitenden Behandlungen unabhängig vom Pilotprojekt stattfindet, wobei die Patientenmobilität von Deutschland in die Schweiz jene in die umgekehrte Richtung um ein Vielfaches übertrifft.