L’ambulatoire avant le stationnaire
Actualisation 2023 du monitorage de la limitation de la prise en charge stationnaire (selon OPAS, art. 3c et annexe 1a). Rapport établi sur mandat de l’Office fédéral de la santé publique (OFSP)
Ambulant vor Stationär
Aktualisierung des Monitorings zur KLV-Regelung „Ambulant vor Stationär (AvS)“ (gemäss Artikel 3c und Anhang 1a KLV) für das Jahr 2023. Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
2023 wurden elf neue Eingriffsgruppen, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden müssen, in Anhang 1a KLV aufgenommen. Diese Erweiterung hat die Verlagerung zur ambulanten Leistungserbringung beschleunigt: In den meisten Eingriffsgruppen ist die stationäre Leistungserbringung zurückgegangen. Das Ausmass der Verlagerung zu ambulant fällt jedoch klein aus, weil 14 Kantone ihre Liste bereits vor 2023 erweitert hatten. Die Durchschnittskosten pro Eingriff im ambulanten Bereich sind zwischen 2- bis 8-mal niedriger als im stationären. Ungeachtet dessen führt die steigende Anzahl ambulant erbrachter Leistungen, an der die Leistungsverlagerung nur einen geringen Anteil hat, zu einem Anstieg der Gesamtkosten.
Die Indikatoren «Ambulant vor Stationär» sind aktualisiert und stehen für die 18 Eingriffsgruppen zur Verfügung.